Datenerhebung
zum Solinger Mietspiegel
Wir bitten um Ihre Hilfe!
Im
Jahre 2022 benötigt Solingen einen neuen Mietspiegel.
So schreibt es das Mietspiegelreform-Gesetz vom 10. August 2021 vor. Dazu
sind neue Datensätze erforderlich. Denn Grundlage
zur Erstellung der Mietspiegel müssen jetzt Wohnungsdaten
und Mietwerte aus den letzten 6 Jahren sein. Ein „Nachverhandeln“
bisheriger Mietspiegel und eine Fortschreibung dieser Mietspiegel gibt
es nicht mehr.
Um auch in Zukunft über
aussagekräftige Daten für Mietanpassungen verfügen zu können,
benötigen wir deshalb Ihre Mithilfe.
Denn:
Ein aktueller Mietspiegel ist wichtig, um bei vermietetem freifinanzierten
Wohnraum zu einer Mieterhöhung kommen zu können.
Er ist ein Begründungsmittel für Mieterhöhungsbegehren.
Hinzu kommt, dass Solingen als Gemeinde mit einer Einwohnerzahl größer
als 50.000 Einwohner der gesetzlichen Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln
unterliegt. Muss aber ein Mietspiegel für Mieterhöhungsverlangen
erstellt werden, dann wollen wir mitreden!
Bitte helfen Sie deshalb mit, zu einer möglichst großen neuen
Datengrundlage zu gelangen.
Bitte nehmen Sie sich deshalb nur wenige Minuten Zeit, um den anliegenden
Mieterhebungsbogen zur Ermittlung von örtlichen Vergleichsmieten
in Solingen auszufüllen und der Geschäftsstelle von Haus &
Grund Solingen e.V. zur Verfügung zu stellen.
Die Teilnahme an der Datenerhebung ist unabhängig von einer
Mitgliedschaft frei Haus & Grund Solingen e. V.
Zum Hintergrund:
Ein Mieterhöhungsverlangen im freifinanzierten Wohnungsbau (Sozialwohnungen
sind hier nicht zu berücksichtigen) muss begründet werden. Als
Begründungsmittel sieht das Gesetz neben einem Mietspiegel die Angabe
von drei vergleichbaren Wohnungen, ein Sachverständigengutachten,
oder eine vorgehaltene Sammlung von Mietdaten vor.
Ein Ausweichen auf andere gesetzliche Begründungsmittel als auf
einen Mietspiegel wird in der Praxis schwierig:
- Sachverständigengutachten sind viel zu teuer,
- drei vermietete Vergleichswohnungen außerhalb
des eigenen Bestandes schwer zu ermitteln,
- bisherige Mietpreissammlungen sind vor Ort kaum
vorhanden.
Und: Wird ein Mieterhöhungsverlangen auf drei Vergleichswohnungen
gestützt, so kann im Streitfall der Richter wieder entscheiden, ob
sie tatsächlich ausreichend mit der Wohnung vergleichbar sind, deren
Miete erhöht werden soll. Wie auch beim einfachen Mietspiegel kann
er sich dabei auch von einem hinzugezogenen Gutachter helfen lassen. Ergebnis
- Prozessrisiko steigend, Prozessausgang ungewiss.
Deshalb bitten wir Sie heute um ihre Wohnungs- und Mietendaten (Datenschutzerklärung),
damit wir auch zukünftig für Sie faire Mieten in Solingen mitgestalten
können. Im Voraus mit vielem Dank für Ihre Mithilfe.
Ihr
Dr. Hans-Reinold Horst
Vorsitzender Haus & Grund Solingen e. V.
Mieterhebungsbogen
zum Download >>
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