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Ihr Recht im Februar 2012
- Mietrecht: Isolierte Garagenkündigung möglich
- Lüftung im Winter
- Betriebskosten – Umlageschlüssel einseitig
ändern?
- Kosten der Legionellenprüfung sind Betriebskosten
- Mieterbund korrigiert seine Rechtsauffassung
- Betriebskostenabrechnung: Unterjährige Erhöhung
der Vorauszahlungen möglich?
- Eigentümer muss Dachlawine verhindern
Ihr Recht >> |
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Bild: © Sylvia Horst |
Rundfunk: Neue Abgabe, neue
Einzugsmethoden
Vor knapp einem Jahr haben sich die Ministerpräsidenten
der Länder auf eine neue Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks geeinigt. Die Rundfunkgebühren für Fernsehen,
Radio, internetfähige Computer und Mobiltelefone sollen
ab 2013 durch eine allgemeine Haushaltsabgabe ersetzt werden.
Erklärtes Ziel der Reform ist der Abbau von Bürokratie.
Tatsächlich werden Vermieter und Verwalter von Wohnungseigentum
zu unfreiwilligen Helfern beim neuen Rundfunkbeitrag.
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Dr. Rolf Kornemann |
Mietrechtsreform: Haus &
Grund plädiert für Nachbesserungen
(ZV) „Mit dem am 17. November vorgelegten Gesetzesentwurf
ist eine wichtige Hürde für ein neues Mietrecht
genommen. Wir begrüßen den Reformvorschlag der
Bundesregierung ausdrücklich, sehen allerdings noch Nachbesserungsbedarf
im Detail.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident
Rolf Kornemann das Gesetzesvorhaben. Er bedauerte, dass sich
die Koalition frühzeitig und ohne Not davon verabschiedet
habe, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter
zu vereinheitlichen.
Nach Auffassung Kornemanns ist die geplante Reform geeignet,
Mietbetrügern wirksam entgegenzutreten, ohne die Rechte
ehrlicher Mieter zu beschränken. Um die energetische
Sanierung des vermieteten Gebäudebestandes zu beschleunigen,
reichte der Kabinettsbeschluss allerdings nicht aus. Der Ausschluss
von Mietminderungen lediglich für die ersten drei Monate
der Baumaßnahmen sei zu kurz. Kornemann forderte zudem,
Mietminderungen nicht nur für explizit energetische Modernisierungen
auszuschließen, sondern für alle weiteren Maßnahmen,
die parallel durchgeführt werden. „Ohne eine umfassende
Anpassung des Mietrechts wird die von allen Parteien geforderte
Energiewende nicht erreicht“, sagte Kornemann abschließend.
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Bild: © Sylvia Horst |
Testament: Auslegungsfrage
Wer sich im Testament nicht juristisch korrekt oder sonst
sprachlich ungenau ausdrückt, riskiert, dass im Wege
der dann gebotenen und notwendigen Auslegung nicht das herauskommt,
was seinem tatsächlichen Willen entspricht.
Dazu
zwei Beispiele >>
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Bild: © Sylvia Horst |
Werbung - nein danke!
Werden Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen
Willen des Empfängers zugesendet, so stellt
dies einen rechtswidrigen Eingriff in sein
Persönlichkeitsrecht und in sein Recht auf informationelle
Selbstbestimmung dar, ferner eine Eigentums- und Besitzstörung.
Ebenso liegt darin eine unzumutbare Belästigung,
die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§
7 Abs. 2 Nr. 1 UWG) verstößt. Für die Erkennbarkeit
des entgegenstehenden Willens beim Empfänger genügt
eine entsprechende Mitteilung an das werbende Unternehmen.
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Sturmschäden korrekt nachweisen
Sturmtief „Ulli“ hat Deutschland bereits arg
gebeutelt und wird von Sturmtief „Andrea“ verfolgt.
Wenn dadurch das Dach des eigenen Hauses abgedeckt oder der
Baum des Nachbarn auf das eigene Haus geschleudert wird, tritt
die Wohngebäudeversicherung ein. Der geschädigte
Hauseigentümer als Versicherungsnehmer kann aber nur
dann Entschädigung wegen eines Sturmschadens vom Versicherer
verlangen, wenn ...
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Bild: © Sylvia Horst |
Frostschäden: Eingeschränkter
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Wer im Falle eigener Abwesenheit die leerstehenden Räume
nicht ausreichend heizt und Wasserleitungen zum Beispiel durch
Absperren des Wassers und Leerlaufen lassen nicht vor einem
frostbedingten Platzen schützt, handelt im Falle kalter
Außentemperaturen grob fahrlässig. In diesem Fall
kann der in Anspruch genommene Gebäudeversicherer
seine Leistungen um 70 Prozent kürzen,
wie Wilfried Pistor, Vorsitzender von
Haus & Grund Solingen unter Bezug auf ein Urteil des Landgerichts
(LG) Essen vom 16.02.2011 (Az. 9 O 178/09) hervorhebt.
Die Essener Landrichter bescheinigten einem klagenden Versicherungsnehmer
eine sog. Obliegenheitsverletzung, weil er
trotz drohender kalter Außentemperaturen weder geheizt
noch die Wasserleitungen seines Hauses vor einem frostbedingten
Platzen geschützt hatte. Denn die Gefahr eines Frostschadens
bei fehlender Heizung des Hauses und gleichzeitig unterlassenem
Absperren des Wassers hätte sich ihm aufdrängen
müssen. Damit hätte der Versicherungsnehmer den
Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt,
wie Pistor erläutert. Der Anspruch sei entsprechend zu
kürzen gewesen (§ 81 Abs. 2 VVG).
Fragen rund um die Versicherung der Immobilie sowie zur Vermeidung
von Frostschäden durch ein „winterfestes Haus“
beantwortet seinen Mitgliedern der Haus
& Grund Ortsverein Solingen. |
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BGH: Fälligkeit der Miete
mündlich abänderbar?
Schriftlich vereinbart ist es, dass der
Mieter die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats im
Voraus zahlt.
Mündlich ist diese Fälligkeit geändert
auf den 15. eines Monats.
Bei einem Mietvertrag über eine Laufzeit von mehr als
einem Jahr ist die Schriftform nach §§
550, 126 BGB notwendig, urteilt der BGH am 27.02.2002 (XII
ZR 189/99 in MK 2011, 186), die „mündliche“
Absprache bis zum 15. zu zahlen sei daher nicht rechtswirksam
festgelegt. Der Vermieter hatte zweimal Zahlung bis zum 3.
Werktag angemahnt und fristlos gekündigt, weil Mitte
des Monats gezahlt wurde. Der Mieter beruft sich auf die mündliche
Vereinbarung und Rechtsirrtum, er habe nicht wissen können,
dass die mündlich geänderte Fälligkeit der
Miete keinen rechtlichen Bestand hat.
„Unvermeidbaren Rechtsirrtum“ sieht
der BGH hier nicht, hierfür seien drei strenge Maßstäbe
vom Schuldner (Mieter) einzuhalten: Der Mieter muss die Rechtslage
sorgfältig prüfen, Rechtsrat einholen und höchst
richterliche Rechtsprechung beachten. Dies sei hier nicht
geschehen, der Mieter muss ausziehen.
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Bild: © Sylvia Horst |
Betriebskosten: Mieter muss
behauptete Unwirtschaftlichkeit beweisen
Innerhalb seiner Betriebskostenabrechnung muss
der Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit beim Ansatz
einzelner Betriebskostenarten beachten (§ 556 Abs. 3
S. 1 BGB). Er muss also darauf achten, dass die Betriebskosten
nicht überhöht und damit unwirtschaftlich anfallen.
Dieser Grundsatz ist von so manchem Mieter stark strapaziert,
bisweilen auch überstrapaziert worden. Dem hat das Amtsgericht
(AG) Köln in seinem Urteil vom 28 Dezember 2010 (211
C. 185/10, ZMR 2011, S. 559) einen Riegel vorgeschoben.
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Das „winterfeste“ Haus
Mit unseren Häusern ist es im Winter genauso wie mit
unseren Autos: Sie müssen winterfest gemacht werden.
Was jeder besonnene Autofahrer bei der Prüfung seines
Fahrzeugs auf Wintertauglichkeit für selbstverständlich
hält, das wird bei Häusern oft sträflich vernachlässigt.
Auch hier ist eine gründliche Inspektion wichtig, damit
das Haus im Winter keinen Schaden erleidet. Wesentliche Punkte
sind die Suche nach Schwachstellen an der Gebäudeaußenwand
einschließlich des Daches sowie das Vorbereiten der
Heiztechnik auf den Winter.
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Weihnachtliche Brandschäden durch die
„Juristenbrille“
Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern
es ergeben sich immer wieder Brandschäden durch den falschen
Umgang mit Kerzen in Adventskränzen und Weihnachtsbäumen
sowie Sylvesterfeuerwerk. Zu beklagen sind immer wieder Sach-
und Körperschäden. Wer dafür einzustehen hat,
ist neben der Frage der Ursächlichkeit (Kausalität)
in den meisten Fällen eine Frage des Verschuldens
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Silvester: Böllerverbot
Bald ist es wieder soweit: Nach den vorweihnachtlichen Tagen
besinnlicher Ruhe und den Festtagen selbst werden in der Zeit
vom 29. bis 31. Dezember des Jahres wieder Silvesterböller
über den Ladentisch gehen.
Doch Achtung:
Den Freunden der Silvesterknallerei muss bewusst sein, dass
das Abbrennen von Silvesterraketen, Knallkörpern und
anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer
Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
sowie in der Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern
verboten ist.
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Umstellung auf Digitalfernsehen - Mieter
zahlt
Am 30.4.2012 wird die analoge Satellitenübertragung
eingestellt und ausschließlich digitale Signale über
Satellit versendet. Davon betroffen sind alle Haushalte, die
ihren Fernseh- und Radioempfang bisher analog über Satellit
erhalten. Die Umstellung der Empfangstechnik auf digitales
Fernsehen stellt eine Modernisierungsmaßnahme
des Vermieters dar, die Grundlage einer Mieterhöhung
sein kann.
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Rundfunkgebühren: Vermieter im Dienste
der GEZ
Bis heute läuft die GEZ potentiellen Rundfunkteilnehmern
hinterher und versucht, auch vor Ort durch Hausbesuche zu
klären, ob in Wohnungen und Betrieben genutzte Radio-
und Fernsehgeräte auch tatsächlich ordnungsgemäß
angemeldet sind. Ab 2013 soll das anders werden. Dann soll
es ein neues Gebührenmodell geben, das pauschal jeden
Haushalt zur Rundfunkgebührenpflicht heranzieht, völlig
egal, ob dort tatsächlich Empfangsgeräte betrieben
werden oder nicht. Der dahinter stehende Zweck ist durchsichtig:
Der GEZ soll ihre Nachweispflicht als Voraussetzung einer
Heranziehung zu Rundfunkgebühren erspart werden.
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Erbe: Nicht vorzeitig ausschlagen
Eine Erbin schlug durch notarielle Erklärung das Erbe
nach ihrer Stiefmutter aus. Denn sie ging davon aus, dass
sie mehr Schulden als Vermögen erbt. Dies war ein Irrtum.
Denn später stellte sich heraus, dass die Stiefmutter
ein Vermögen im Wert von circa 76.000 € hinterlassen
hatte.
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Fehlalarm: Keine Haftung für aufgebrochene
Tür
Zuerst glaubte die Nachbarin aus der angrenzenden Wohnung
ein Stöhnen und Jammern zu hören. Auf ihren besorgten
Anruf hin wurde nicht abgenommen. Daraufhin rief die Nachbarin
die Feuerwehr in der Annahme, es liege ein Notfall vor. Die
Feuerwehr machte kurzen Prozess und brach die Tür der
Nachbarwohnung auf. Die Wohnung war leer. Der Vermieter wollte
die zerstörte Wohnungseingangstür von der Nachbarin
ersetzt haben, die die Feuerwehr alarmiert hatte.
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Modernisierungen: BGH reduziert Anforderungen
zur Ankündigungspflicht
Will der Vermieter seine vermietete Immobilie modernisieren,
so muss er dies mindestens drei Monate vorher
dem Mieter ankündigen und die geplante Baumaßnahme
beschreiben (§ 554 Abs. 3 BGB). Von Baumaßnahmen
mit unerheblicher Einwirkung auf den Mieter abgesehen, sind
Angaben zu
- Art, Umfang, Beginn und zur voraussichtlichen Dauer der
geplanten Maßnahme,
- sowie zum Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung
notwendig,
sofern nach Beendigung der Baumaßnahmen eine modernisierungsbedingte
Mieterhöhung geltend gemacht werden soll.
- Schließlich ist die Auswirkung der Baumaßnahme
auf die voraussichtlich künftig entstehenden
Betriebskosten darzustellen.
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Bild: © Sylvia Horst |
Energetische Sanierung: keine steuerliche
Förderung
Im Verein mit der Wohnungswirtschaft hat Haus & Grund
immer wieder und nachhaltig gefordert, die Kostenlast anlässlich
energetischer Sanierungen von Gebäuden nicht nur den
Eigentümern aufzubürden, sondern angemessen
zwischen Eigentümern, Mietern und dem Staat aufzuteilen.
Schließlich handelt es sich beim Klimaschutz um ein
Ziel, das auch vordringlich im staatlichen Interesse steht.
Eingefordert wurde neben einer angemessenen Kostenbeteiligung
des Mieters insbesondere eine steuerliche Forderung
energetischer Baumaßnahmen.
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Bild: © Sylvia Horst |
Herbststürme – Wer zahlt?
Abgedeckte Dächer, herumfliegende Gebäudeteile,
zerschlagene Autos oder sogar verletzte Personen – das
ist häufig die Bilanz von Herbststürmen. Um Sturmschäden
wirtschaftlich abzufangen, sollten einschlägige Versicherungen
abgeschlossen werden. Denn bei Sturmschäden durch Bäume
laufen Sie als Geschädigter Gefahr, leer auszugehen.
Umgekehrt besteht für Sturmschäden durch Gebäude,
Gebäudeteile oder durch mit dem Grundstück fest
verbundene Aufbauten ein hohes Haftungsrisiko des Grundstücksnutzers
oder sonstigen Gebäudeunterhaltspflichtigen.
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Dunkel-Deutschland?
Neben der 100 W Glühbirne hat die Europäische Union
nun auch die 60 W Glühbirne geächtet und aus den
Verkaufsregalen genommen. Kehren wir jetzt deshalb bald zu
„Dunkelkammerverhältnissen“ zurück?
Sicher nicht, auch wenn ein bisschen weniger Licht dem einen
oder anderen Zeitgenossen ganz lieb wäre. Insbesondere
in Großstädten und in dichteren urbanen Wohnstrukturen
wird Lichtschein häufig als Beeinträchtigung, als
Immission empfunden. Das brachte Mieter sogar schon auf die
Idee, sich durch Mietminderungen gegen Leuchtreklamen zu wehren,
die von ihnen als aufdringlich geächtet werden.
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Bild: © Sylvia Horst |
Energetische Sanierung: kein Zwang!
(ho) Stark unzufrieden zeigt sich Dr. Hans Reinold
Horst, von Haus & Grund Solingen mit dem am 6.6.2011
gefassten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Novelle
des Baugesetzbuches. Danach sollen Städte und Gemeinden
künftig Flächen als „Sanierungsgebiete
zu Klimaschutzzwecken“ ausweisen können.
Entgegen aller vorheriger staatlicher Beteuerungen könnten
Eigentümer dann gezwungen werden, in diesen Gebieten
ihre Häuser auf eigene Kosten zu sanieren,
zeigt sich Dr. Horst empört. Das gesamte bisherige Recht
und die bisherigen politischen Verlautbarungen setzen auf
Freiwilligkeit energetischer Sanierungen, nicht auf einen
Sanierungszwang und betonen die Notwendigkeit
einer wirtschaftlich für den Eigentümer als Investor
vernünftigen Baumaßnahme.
Das bisherige Energiekonzept der Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung
2009 und vor allem das Mietrecht können mit den neuen
Plänen innerhalb der Baugesetzbuchnovelle ausgehebelt
werden, wenn dadurch jetzt Sanierungszwänge entstehen,
so Dr. Horst. Neue Probleme werden die Folge sein, so z.B.
die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung
des Eigentümers zur energetischen Sanierung auch im privatrechtlichen
Vertragsverhältnis dem Mieter Rechte auf Durchführung
solcher Sanierungen oder auch Gewährleistungsrechte im
Falle unterlassener Sanierungen an die Hand geben kann. Hinzukommt
der Rückfall in die Kleinstaaterei,
wenn jede Gemeinde über den Ausweis derartiger Sanierungsgebiete
frei entscheiden kann. Auch dies ist der Förderung
des Klimaschutzes als zentrale Aufgabe mit hohem
Stellenwert abträglich, ist Dr. Horst überzeugt:
Diese Pläne des Gesetzgebers
müssen deshalb unbedingt verhindert werden, bevor wir
uns mit der Gemeinde anzulegen haben.
Weitere Informationen zum Thema „ energetische Sanierung“
erhalten Mitglieder bei Haus
& Grund Solingen.
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Bild: © Sylvia Horst |
Herbstlaub – Achtung Haftungsgefahr
Mit dem Herbstlaub ist es im Prinzip genauso wie mit Schnee
und Eis. Mit ihm gehen Rutsch- und Sturzgefahren
einher, die sich in Unfällen mit Körper-
und Sachschäden niederschlagen können.
Damit es soweit nicht kommt, sind die Eigentümer der
jeweilig vom Laub befallenen Flächen verpflichtet Vorsorge
zu treffen. Sie haben den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr
auf ihren Flächen zu sichern (Verkehrssicherungspflicht).
Verantwortlich ist für öffentliche Straßen
und Bürgersteige die Gemeinde, soweit es sich um Ortsstraßen
handelt.
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Bild: © Sylvia Horst |
Erbbauzins zum Verbraucherpreisindex
Zwischen Erbbaurechtsausgeber und Erbbaunehmer ist vereinbart,
dass der Erbbauzins für das Baugrundstück an die
Nettolohnentwicklung angepasst werden kann. Diese Klausel
legt der Erbbaurechtsausgeber dahingehend aus, er könne
unter Berücksichtigung der Steigerung des Verbraucherpreisindexes
um 17 % Erbbauzins erhöhen. Dies will der Hauseigentümer
nicht hinnehmen.
AG Hannover urteilt (6 U 9/11), der Erbbaurechtsausgeber
handele nicht willkürlich, wenn er den Erbbauzins
um 17 % Steigerung des Verbraucherpreisindexes erhöht.
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Bild: © Sylvia Horst |
Mietkaution: vor Rückgabe eigene Ansprüche
genau prüfen
Im Mietvertrag war eine Kaution vereinbart. Der Vermieter
akzeptierte ein Kautionssparbuch, das auf
den Namen des Mieters lautete und an den Vermieter verpfändet
wurde. Nach der Verpfändungserklärung sollte das
Sparbuch vom Vermieter verwahrt werden. Vor Ende des Mietverhältnisses
besichtigte der Vermieter die Wohnung und stellte keine gravierenden
Mängel fest. Deshalb gab er das verpfändete Kautionssparbuch
an den Mieter zurück. Nach Übergabe
des Objektes fand der Vermieter dagegen gravierende
Mängel im Parkett.
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Bild: © Sylvia Horst |
Kaution: Abgeltungssteuer für angefallene
Zinsen
Auch für Zinsen aus Mietkautionskonten, die auf den
Namen des Vermieters lauten, wird Abgeltungssteuer fällig.
Das korrekte Vorgehen bei der Versteuerung von Kautionszinsen:
Der Vermieter ist Treuhänder der Kautionsmasse. Er muss
das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen
und zweckentsprechend verwalten.
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Bild: © Sylvia Horst |
Parabolantenne - nein danke
Mieter, die bei vorhandenem Kabelanschluss eine zusätzliche
Parabolantenne zum Empfang besonderer Programme installieren
möchten, können jetzt auf vergleichbare Progammangebote
im Internet verwiesen werden. Dies berichtet Haus und Grund
Niedersachsen unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts
(AG) Berlin-Wedding vom 20.05.2010 (22 a C. 308/09).
Dazu Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst:
"Ausländischen Mietern, die einen Heimatsender
über das Internet empfangen können, muss
der Vermieter jetzt die Installation einer Parabolantenne
nicht mehr gestatten."
Baut der Mieter eigenmächtig, kann ihn der Vermieter
umgehend zur Beseitigung auffordern. Hat der Vermieter früher
die Genehmigung für eine Parabolantenne erteilt und wird
jetzt der Empfang vergleichbarer Programme auch über
Internet möglich, kann er die Genehmigung widerrufen
und ebenfalls den Abbau der Antenne verlangen, so Dr. Horst.
Ob der Mieter tatsächlich über einen Computer
verfügt, ist unbeachtlich.
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Bild: © Sylvia Horst |
Abstellplatz für Boote im reinen Wohngebiet
unzulässig
(ho) Der stolze Eigentümer einer Motoryacht mit einer
Länge von 9 m wollte auf einem Grundstück einen
Stellplatz bauen, um die Yacht dort für den Winter zu
lagern. Die Baugenehmigung für den Lagerplatz der Yacht
wurde ihm erteilt.
Sein Nachbar war weniger maritim eingestellt und beschwerte
sich über die „neue Aussicht“. Er zog gegen
die Baugenehmigung zu Felde - und gewann.
Das Verwaltungsgericht (VG) Baden-Württemberg (Urteil
vom 5.4.2011 - 5 S 194/10) hielt einen Bootslagerplatz in
einem Wohngebiet grundsätzlich für unzulässig.
Er sei einem Stellplatz für Kraftfahrzeuge nicht gleichzusetzen.
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Wilfried Pistor, Vorsitzender Haus & Grund Solingen
Bild: © Sylvia Horst |
Energetische Sanierung: kein Zwang!
Stark unzufrieden zeigt sich Wilfried Pistor,
Vereinsvorsitzender von Haus &Grund Solingen mit dem am
6.6.2011 gefassten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung
zur Novelle des Baugesetzbuches. Danach sollen Städte
und Gemeinden künftig Flächen als „Sanierungsgebiete
zu Klimaschutzzwecken“ ausweisen können.
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Bild: © Sylvia Horst |
Energieeinsparung erläutern
Tauscht der Vermieter alte Fenster gegen neue aus und spart
er damit nachhaltig Energie ein, so liegt eine modernisierende
Baumaßnahme vor. Nach Beendigung der Maßnahme
kann der Vermieter die Miete deshalb wegen energetischer Modernisierung
der Wohnung erhöhen (11% der investierten Baukosten,
bezogen auf die Jahresmiete). Dazu muss er dem Mieter aber
zuvor verdeutlichen, wie viel Energie durch die Modernisierungsmaßnahme
eingespart wird. Andernfalls muss der Mieter die Modernisierung
nicht dulden.
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Bild: © Sylvia Horst |
Schlüssel, Schlüsselgewalt und
Schlüsselverlust
„ Schlüsselfragen“ im Mietrecht spielen
eine große Rolle: einerseits geht es um das Hausrecht
des Mieters und um sein Interesse, auch „gefühlt“
ungestört in seiner Wohnung leben zu können. Der
Vermieter soll nicht allgegenwärtig sein. Er soll keine
Zugangsmöglichkeit zur Wohnung durch eigene Schlüssel
behalten; der Mieter soll nicht ständig mit „Besuch
rechnen müssen.“ Andererseits geht es um das berechtigte
Interesse des Vermieters, zumindest bei entstandenen oder
drohenden Gefahren und Schäden sofort in die vermietete
Wohnung gelangen zu können, um weitere Schadensverläufe
abzuwenden.
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Bild: © Sylvia Horst |
Neu: Telefonberatung mittwochs zwischen 17
und 19:00 Uhr
Ab sofort erweitert Haus & Grund Solingen für Mitglieder
seinen Beratungsservice.
Zusätzlich zu den bisherigen Beratungsangeboten wird
mittwochs abends zwischen 17 und 19:00 Uhr eine Telefonberatung
durch Dr. Hans Reinold Horst nach vorheriger telefonischer
Anmeldung in der Geschäftsstelle (Telefon: 0212
/ 22226-0 - Frau Beck) angeboten. Sie kann zu allgemeinen
Fragen und auch in laufenden Sachen in Anspruch genommen werden
- natürlich nicht nur von berufstätigen Mitgliedern.
Dr. Horst, stellvertretender Vorsitzender unseres Vereins,
Haus & Grund-Landesverbandsvorsitzender und Mitglied des
Bundesvorstandes von Haus & Grund Deutschland, ist seit
vielen Jahren als Fachautor, Fachdozent und Rechtsanwalt im
Miet-, Immobilien- und Erbrecht tätig.
Geschäftsstelle
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Bild: © Sylvia Horst |
BGH: Verwertungskündigung bei maroder
Wohnung
Weil der Vermieter an einer angemessenen wirtschaftlichen
Verwertung des Miethauses gehindert ist, kündigt er das
Mietverhältnis gegenüber dem letzten Mieter in einem
Haus mit acht bereits geräumten Wohnungen. Das Haus soll
abgerissen und ein Neubau errichtet werden. Der Vermieter
beruft sich auf § 573 Nr. 3 BGB.
Ja, sagt der BGH (VIII ZR 155/010), die
marode Wohnung sei zu räumen, der Vermieter habe dargelegt,
dass die Wohnung und das gesamte Haus nicht mehr wirtschaftlich
saniert werden können, aus diesem Grunde sei zu Recht
wegen wirtschaftlicher Verwertung gekündigt. |
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Urlaubszeit: Wohnungsaufsicht gewährleisten
Wer in Urlaub fährt und seine Wohnung verlässt,
muss Vorkehrungen treffen, damit bei seiner Rückkehr
keine böse Überraschung auf ihn wartet. Natürlich
ist kein Mieter verpflichtet, seine Wohnung ständig zu
bewohnen und auf sie aufzupassen. Er hat ein Nutzungsrecht,
aber keine Nutzungspflicht. Gleichwohl hat jeder Mieter eine
Obhutspflicht im Hinblick auf seine Mietwohnung. Er muss also
auch in seiner Abwesenheit sicherstellen, dass Schäden
in und an der Wohnung vermieden werden.
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Hartz-IV-Mietverhältnisse: Antrag auf
direkte Auszahlung von Unterkunftsbeihilfen stellen
Mieteinkünfte in Hartz-IV-Mietverhältnissen werden
sicherer. Der Gesetzgeber hat endlich reagiert.
Mit dem am 29. März 2011 verkündeten Gesetz
zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
SGB II und XII (Artikel 14, Abs. 1 des Gesetzes zur
Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB
II und XII, BGBl. I/2011, S. 453) wird es möglich, auf
Antrag des sozialhilfeberechtigten Mieters Unterkunftskosten
direkt an den Vermieter auszahlen zu lassen.
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Schäden durch Feuerwehr - nicht ersatzfähig
(Ho) Kommt es durch Feuerwehreinsätze zu Schäden,
haben die Geschädigten meist schlechte Karten. Denn die
Feuerwehr ist in erster Linie im öffentlichen Interesse
zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Leben tätig.
Kommt es hierbei zu Sachschäden, zeigen sie sich in der
gerichtlichen Bewertung untergeordnet.
Dazu zwei Beispiele aus der Rechtsprechung:
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Modernisierungsvereinbarung: Ein Weg aus
dem Investor-Nutzer-Dilemma?
In ihrem Energiekonzept hat sich die Bundesregierung das
Ziel gesetzt, die energetische Sanierungsrate im Wohnungsbestand
zu verdoppeln. Da knapp 60 Prozent aller Wohnungen vermietet
werden, ist hierfür die Entschärfung des Investor-Nutzer-Dilemmas
zwingend notwendig: Während der Vermieter die Investitionskosten
trägt, profitiert alleine der Mieter von den hierdurch
eingesparten Energiekosten.
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Auch zukünftige Mieten einklagbar
Jetzt ist es amtlich: Zahlungsklagen des Vermieters müssen
sich nicht auf Mieten beschränken, mit denen der Mieter
bereits für die Vergangenheit im Rückstand ist.
Auch zukünftig fällig werdende Mieten bis zur Wohnungsräumung
können mit eingeklagt werden, wenn aus dem bisherigen
Zahlungsverhalten des Mieters die Sorge gerechtfertigt ist,
dass er seine Mieten zukünftig nicht pünktlich entrichtet.
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Mieter tot - Erben unbekannt
Häufig ist der Fall des allein lebenden Mieters, der
in der Wohnung verstirbt und dessen Erben dem Vermieter nicht
bekannt sind. Lässt sich der Erbe nicht ermitteln und
bleibt er unbekannt, gibt es aber Personen, die sich um den
Nachlass kümmern, ohne Erbe zu sein oder ohne in das
Mietverhältnis eintreten zu wollen, so bietet es sich
an, diese Personen für den unbekannten Erben kündigen
zu lassen und für den Erklärenden eine Freistellungsvereinbarung
zu treffen. Denn derartige Kündigungen können über
eine nachträgliche Genehmigung durch den Erben wirksam
werden (§ 185 BGB).
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Kaution: keine Verrechnung mit laufender
Miete
(Ho) Höchst ärgerlich für Vermieter und für
Mieter verboten ist es, wenn gegen Ende des Mietverhältnisses
laufende Mieten mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden
und damit auf dem Konto des Vermieters nicht mehr eingehen.
Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig.
Die Kaution dient dem Zweck, den Vermieter mit seinen Ansprüchen
gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis zu sichern (§
551 Abs. 1 S. 1 BGB). Würde man dagegen dem Mieter eine
Verrechnungsmöglichkeit mit laufenden Mietzahlungen zugestehen,
so würde der Sicherungszweck der Kaution leer laufen.
Denn die Kaution soll den Mieter nicht etwa von Miet- und
Betriebskostenzahlungen gegen Ende des Mietverhältnisses
freistellen, sondern bereits dem Wortlaut des Gesetzes nach
Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter absichern,
so das Landgericht (LG) Berlin in seinem Urteil vom 30.12.2010
(Az. 65 S 139/10, Grundeigentum 2011, 268).
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Goldenes Ehrenzeichen für Vereinsvorsitzenden
Wilfried Pistor
Wilfried Pistor, seit 25 Jahren Vorsitzender von Haus und
Grund Solingen e. V., wurde im Rahmen der diesjährigen
Mitgliederversammlung seines Vereins am 1. April 2011 mit
dem goldenen Ehrenzeichen des Zentralverbandes Haus und Grund
Deutschland für seine außerordentlichen Verdienste
um das private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum ausgezeichnet.
Pistor empfing die Ehrung aus der Hand des Haus & Grund
Landesvorsitzenden und Mitglied des Bundesvorstandes, Dr.
Hans Reinold Horst.
Im Rahmen seiner Laudatio würdigte Horst das erfolgreiche
Wirken und die hohen Verdienste Pistors, der Haus und Grund
Solingen zu einem modernen Dienstleistungszentrum entwickelt
habe, dass jedem professionellen Anspruch gerecht werde. Sehr
verdient wurde Pistor dabei hohe Anerkennung und hohes Lob!
zuteil, das durch einen lang anhaltenden kräftigen Applaus
des Mitgliederpublikums unterstrichen wurde.
Impressionen >> |
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Energetische Sanierung: immer freiwillig?
Geschossdecken bis 31.12.2011 dämmen
Haus- und Grundeigentümerverbände und die gesamte
Wohnungswirtschaft haben bisher erfolgreich dafür gekämpft,
die energetische Sanierung von Gebäuden auf freiwilliger
Basis anzugehen und die Gebäudeeigentümer dazu nicht
gesetzlich zu verpflichten. Entgegengesetzte Vorstöße
Anfang September 2010 konnten erfolgreich abgewehrt werden:
die Bundesregierung hat sich in ihrem „Energiekonzept"
dazu bekannt, auf Sanierungszwänge zu verzichten und
auf bezahlbare freiwillige Initiativen zu setzen. Allerdings
gibt es im Energie- und Technikrecht Sanierungszwänge.
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Verbraucher: Keine Benachrichtigungsgebühr
(Ho). Banken und Sparkassen dürfen keine Benachrichtigungsgebühren
von ihren Kunden wegen erfolgloser Lastschriften nehmen. Das
hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mehrfach entschieden.
Seit dem Spätherbst 2009 gibt es aber neue Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Banken und Sparkassen.
Sie beinhalten eine Klausel, nach der Banken und Sparkassen
zur Erhebung einer Benachrichtigungsgebühr über
erfolglose Lastschriften berechtigt sind. So steht es in den
neuen „Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren.“
Nichts da, sagte das Landgericht (LG) Leipzig (Urteil vom
6.12.2010 - 8 O 1140/10) auf Initiative der Verbraucherzentrale
Sachsen. Sie hatte erfolgreich dagegen geklagt, dass die Banken
wieder bis zu fünf Euro für jede zurückgegebene
Lastschrift verlangen. |
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Mietrecht: erlaubter Besuch oder erlaubnispflichtige
Aufnahme?
Viele Vermieter kennen das: der flotte Single-Mieter wohnt
plötzlich nicht mehr allein, sondern zusammen mit einer
weiblichen Eroberung aus der Wochenenddisco. Aus dem „one
night stand“ werden zwei Wochen, vier Wochen und mehr.
Da wird geduscht, gebadet, gewaschen und gemeinsam gekocht.
Die Nachbarn befürchten einen erhöhten Wasserverbrauch
und wenden sich an Sie als Vermieter. Sie werden aufgefordert,
mal für geordnete Verhältnisse zu sorgen.
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Bild: © Sylvia Horst |
Lebensversicherung: Ex Frau will Geld
Als er heiratete, hatte er sein Feld bereits bestellt und
eine Lebensversicherung abgeschlossen. „Irrtum vom Amt,“
musste sich der Mann eingestehen und ließ sich nach
16 Jahren scheiden. Er heiratete erneut - und starb. Die Lebensversicherung
wurde an die zweite Ehefrau ausbezahlt. Die geschiedene erste
Ehefrau hob den Zeigefinger und wollte Geld sehen. Trotz der
Scheidung sah sie sich weiter bezugsberechtigt.
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Mietensicherung: Niemals so wertvoll wie
heute
Die Zahl der Privatinsolvenzen stieg 2010
in Deutschland auf 7,6 Prozent. Die Insolvenzquote
liegt damit über dem europäischen Durchschnitt von
5,2 Prozent. In absoluten Zahlen macht das im Jahre 2010 140.000
Privatinsolvenzen aus. 2009 waren es 19.000 Privatinsolvenzfälle
weniger. Insgesamt sind in Deutschland 6,5 Millionen
Menschen überschuldet. Das ist etwa jeder zehnte
Erwachsene über 18 Jahre. Die größten Zuwächse
sind in der Personengruppe der 18 – 28jährigen
zu verzeichnen, Tendenz stark zunehmend.
Somit werden Mietschulden eher zu- als abnehmen.
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Bauträger: Beweislast für Mängelfreiheit
nach Abnahme
(Ho) Erkennt der Bauträger seine Verpflichtung zur Beseitigung
aufgelisteter Baumängel an, muss er beweisen, dass er
diese Verpflichtung erfüllt hat.
Dieses Ergebnis schrieb das Kammergericht (KG) in Berlin
einem Bauträger ins Stammbuch, der zunächst im Zusammenhang
mit der durchgeführten Bauabnahme aufgelistete Mängel
schriftlich anerkannt, danach aber nicht rechzeitig beseitigt
und im übrigen sogar bestritten hat (Urteil vom 13.08.2010
– 6 U 85/09). Das Gericht ging von einem Anerkenntnis
des Bauträgers aus. Dies verbiete es, den anerkannten
Mangel später nachfolgend wieder zu bestreiten. Dieses
Ergebnis folge unmittelbar aus den Gewährleistungsregeln
des Werkvertragsrechts. |
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Keine Mängelanzeige – Kein Zurückbehaltungsrecht
Ein häufig anzutreffender Fall:
Der Mieter behauptet einen Mangel in den Mieträumen,
zeigt ihn dem Vermieter an, mindert die Miete
und macht zusätzlich noch ein Zurückbehaltungsrecht
an den nicht geminderten Mietanteilen geltend. Damit bringt
er zum Ausdruck, dass er den Mieter mit Druck veranlassen
will, den von ihm behaupteten Mangel abzustellen.
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Mietkündigungsverzicht – Erstmalige
Kündigungsmöglichkeit?
Soweit es sich nicht um Mietverhältnisse mit einem Studenten
handelt, hat es der Bundesgerichtshof bisher akzeptiert, dass
Vermieter und Mieter wechselseitig erklären können,
dass sie bis maximal 4 Jahre seit dem Abschluss
des Mietvertrages auf ihr Recht zur ordentlichen, sprich fristgerechten
Kündigung verzichten.
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Auftakt 2011
Die Bauwirtschaft stabilisiert sich, der Wohnungsbau bekommt
neuen Schwung. Die Wirtschaft wächst ohne Pause. Mit
einem Wachstum von 3,6 % im Jahre 2010 erreicht sie die höchste
Zuwachsrate seit der Wiedervereinigung. Die tiefe Rezession
ist überwunden. Das Tempo des erwarteten Wirtschaftswachstums
lässt zwar innerhalb des neuen Jahres nach, doch bleibt
das Wachstum im gesamten Jahre 2011 robust.
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Sozialmieter: Kein Mietanspruch gegen die
ARGE
Fehlen besondere Anhaltspunkte zu einer rechtlich bindenden
Erklärung der ARGE gegenüber dem Vermieter, die
Miete für den sozialhilfeberechtigten Mieter einschließlich
Betriebskosten zu übernehmen, kann eine Genehmigungserklärung
des Mietvertrags mit der Ankündigung, die Miete direkt
an den Vermieter zu zahlen, nur als bloße Mitteilung
einer Tatsache verstanden werden, ohne das der ARGE ein diesbezüglicher
Rechtsbindungswille unterstellt werden kann.
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BGH: Ungeeichte Zähler
Die Verbrauchswerte eines nicht geeichten Zählers dürfen
verwendet werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass
die angezeigten Werte zutreffend sind. Hierzu reicht die Bescheinigung
einer anerkannten Prüfstelle aus. Entscheidend sei nicht
das Siegel sondern die korrekte Abrechnung, urteilt der BGH
(VIII ZR 112/10). |
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Volksbefragung „Zensus 2011“
Wer es noch nicht vernommen hat, dem sei kundgetan: Eine
neue Volksbefragung steht ins Haus und soll Klarheit über
den Wohnungsbedarf schaffen. Natürlich gilt das auch
für Solingen. Angestoßen wird das Ganze von der
Europäischen Union. Sie plant im Jahre 2011 eine Volks-,
Gebäude- und Wohnungszählung. Im Einzelnen soll
ermittelt werden, wie viele Menschen in den Ländern leben,
wie sie wohnen und was sie beruflich machen. Erhebungsstichtag
soll der 09. Mai 2011 sein. Die gesammelten Daten
sollen Stadtplanern und Immobilienunternehmen in Deutschland
zur Verfügung gestellt werden.
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Mietrechtsnovelle angestoßen
Bundesjustizministerium veröffentlicht Diskussionsentwurf
Klimaschutz über alles – da darf doch auch das
Mietrecht nicht im Wege stehen. Mit diesem Credo legt das
Bundesjustizministerium jetzt einen Diskussionsentwurf zur
Änderung des Mietrechts vor und arbeitet damit einen
Auftrag ab, den bereits die Koalitionsvereinbarung der amtierenden
Bundesregierung am 26. Oktober 2009 formuliert hatte: Energetische
Sanierungen und Modernisierungen von Gebäuden sollen
dem Vermieter erleichtert werden und nicht am Widerstand
der Mieter scheitern dürfen. Ferner soll dem
Mietnomadentum Einhalt geboten werden. Zufrieden
oder gar glücklich ist mit dem Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes
keiner. Der Deutsche Mieterbund sieht den Entwurf als Frontalangriff
auf den sozialen Mieterschutz, Haus & Grund sieht den
Entwurf erst Recht nicht als „großen Wurf“:
Er gehe an der Praxis des Mietrechtsalltags vorbei und greife
nicht. Doch zunächst – worum geht es im Einzelnen?
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Achtung Vermieter – Kautionsleistung
sichern
Mit Urteil vom 13.10.2010 – VIII ZR 98/10 –
erkennt der BGH eine Pflicht des Mieters zur Zahlung einer
vereinbarte Barkaution nur dann an, wenn zuvor der Vermieter
den Nachweis eines insolvenzfesten Kautionskontos
führt, auf das der Mieter den Betrag dann einzahlt. Wird
vereinbart, dass die Kautionssumme in bar übergeben oder
auf ein nicht insolvenzfestes Vermieterkonto zu überweisen
ist, soll nach dieser Entscheidung, die bisher nur in Form
einer Presseveröffentlichung vorliegt, keine Pflicht
des Mieters zur Zahlung der Kaution entstehen.
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Gaspreise: Verfassungsgericht zeigt Herz
für Verbraucher
Nach wer sagt’ s denn ? Endlich hat das höchste
deutsche Gericht in Karlsruhe das allseits abschließende
Machtwort gesprochen und Gasversorgungsunternehmen, die sich
auf unzulässige Preisanpassungsklauseln berufen haben
und damit bereits vor dem Bundesgerichtshof gescheitert sind,
ins Stammbuch geschrieben:
Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht
allein an den Ölpreis gekoppelt werden.
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Energetische Gebäudesanierung –
Endlich Kurswechsel!
Na wer sagt´s denn – es geht doch! Fasst unbändig
erleichtert ist man als Vertreter der Wohnungswirtschaft geneigt,
zum jetzt bekannt gewordenen Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums
zur Neugestaltung des Mietrechts in Jubel zu verfallen. Im
Einzelnen geht es um den jetzt eingetretenen erfreulichen
Kurswechsel bei der Richtung der Bundesregierung zur Verteilung
der Kostenlast in der energetischen Gebäudesanierung:
Danach sollen Mieter und Vermieter angemessen beteiligt werden.
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Mietrecht: Windräder als Modernisierungsmaßnahme?
Wer an Windenergieanlagen zur Umwandlung von Windenergie
in elektrischen Strom denkt, hat zunächst große
Windparks vor Augen, bei denen an günstiger Stelle auf
bis zu 230 Meter hohen Masten Propeller Generatoren zur Stromerzeugung
antreiben. Windenergieanlagen kommen aber nicht nur in Form
großer Windkraftwerke vor, sondern auch als Mikrowindanlage
auf einzelnen Hausdächern. Sie sind gerade an
Orten mit wenig Sonnenschein effektiv und können dort
statt Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren eingesetzt
werden.
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Kontopfändungsschutz verbessert –
Beitreibung von Mieten erschwert
Am 1. Juli 2010 ist das Gesetz zur Reform des Pfändungsschutzes
in Kraft getreten. Es regelt den Schutz von Kontenpfändungen
grundlegend neu. Damit soll Schuldnern das nötige Geld
zum Lebensunterhalt auch auf einem Girokonto pfändungsfrei
belassen werden. Im Einzelnen hat der Schuldner die Möglichkeit,
sich für sein Guthaben einen automatischen „Sockel-Pfändungs-Schutz“
zu sichern.
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Kaminöfen: Neue Feinstaubgrenzen
Seit dem 22. März 2010 gilt die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung
(1. VO zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes-Verordnung
bei kleinen und mittleren Feuerungsanlagen vom 26.1.2010,
BGBI. I 2010, Seite 38). Für Kamin- und Kachelöfen
bringt sie neue Grenzwerte. Besonders herauszugreifen
sind Immissionen durch Feinstaub und Kohlenmonoxid. Erfasst
sind aber auch Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie
Holzscheiten, Pellets, Hackschnittzeln oder Kohle betrieben
werden.
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Vorsorge: Im Alter das eigene Haus beleihen?
Die schon lange währende Diskussion um die zukünftige
Auskömmlichkeit der eigenen Rente ruft neue Geschäftsideen
auf den Plan:
Die so genannte „Rückwärtshypothek“
als Vorsorgeform für Hauseigentümer im Rentenalter.
Damit soll sich das Haus wieder zu Geld machen lassen können,
ohne dass die Eigentümer ausziehen müssen. Reicht
die Rente nicht mehr aus, um die finanziellen Verpflichtungen
zu bestreiten oder will man sich noch große Wünsche
erfüllen, die aus dem laufenden Budget nicht zu bestreiten
sind, dann soll die „Rückwärtshypothek“
die eigene Liquidität erhöhen können.
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Neue Serviceleistung
bei Haus & Grund Solingen:
Der Mieter-Solvenz-Check von InFoScore
Wer also heute eine Wohnung vermieten will,
der muss sich zwangsläufig darum kümmern, dass er
einen wirtschaftlich solventen Vertragspartner findet. Haus
& Grund Solingen bietet deshalb ab sofort einen
Mieter-Solvenz-Check an, der die wirtschaftliche
Bonität von Mietinteressenten abfragt.
Goldene Regel hierbei ist:
In jedem Fall vor Unterschrift des Mietvertrages klare
Erkenntnisse über die wirtschaftliche Bonität des
zukünftigen Vertragspartners, also des Mietinteressenten,
gewinnen!
Zum Mieter-Solvenz-Check
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Damit es schneller geht!
Service der Stadt Solingen für Bauherren
Die Stadt Solingen (Stadtdienst 624) bietet ab sofort für
Bauherren einen ganz besonderen Service:
Jeweils montags zwischen 8:00 Uhr und 12:30 Uhr können
Anträge für kleinere Bauvorhaben
bei der Stadt Solingen abgegeben werden.
Was sind
kleinere Bauvorhaben und
wie schnell
wird entschieden? >> |
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