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Rundfunkgebühren: Vermieter im Dienste der GEZ

(ho) Bis heute läuft die GEZ potentiellen Rundfunkteilnehmern hinterher und versucht, auch vor Ort durch Hausbesuche zu klären, ob in Wohnungen und Betrieben genutzte Radio- und Fernsehgeräte auch tatsächlich ordnungsgemäß angemeldet sind. Ab 2013 soll das anders werden. Dann soll es ein neues Gebührenmodell geben, das pauschal jeden Haushalt zur Rundfunkgebührenpflicht heranzieht, völlig egal, ob dort tatsächlich Empfangsgeräte betrieben werden oder nicht. Der dahinter stehende Zweck ist durchsichtig: Der GEZ soll ihre Nachweispflicht als Voraussetzung einer Heranziehung zu Rundfunkgebühren erspart werden.

Der Clou:
Um der GEZ ihr Geschäft nun wirklich ganz einfach zu gestalten, gibt es auch gleich einen neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15./19. Dezember 2010 zwischen den einzelnen Bundesländern, der in seinem § 9 eine umfangreiche Auskunftspflicht auch zu persönlichen Daten der Wohnungsnutzer für Hauseigentümer, Vermieter und für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften vorsieht.
Einzige Voraussetzung:
Die Landesrundfunkanstalt kann den Wohnungsinhaber oder den Inhaber einer Betriebsstätte nicht selbst feststellen. Überprüfen lässt sich diese Voraussetzung von dem in Anspruch genommenen natürlich nicht. Nicht nur zur Auskunft, sondern auch zu bestätigenden Nachweisen sollen die Verpflichteten herangezogen werden können. Um all dem noch die Krone aufzusetzen:
Damit das Schwert „scharf“ wird, kann der Anspruch auf Auskunft und auf Nachweise im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Haus- und Wohnungseigentümer sowie Wohnungsverwalter als staatlich verpflichtete Spitzel gegenüber Vermietern und sonstigen Wohnungsnutzern? Exakt so lautet die Medienschelte nach Bekanntwerden des neuen Gebührenstaatsvertrags. Nein, davon könne überhaupt keine Rede sein, halten die Rundfunkanstalten dagegen. Auch die Staatskanzlei dementiert. Allein der Landesbeauftragte für Datenschutz hat Vorbehalte. Es darf stark bezweifelt werden, ob sie das neue Machwerk infrage stellen können, dass still und heimlich von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt zur Jahreswende verabschiedet wurde. Seine Macher müssen sich fragen lassen, ob der Verweis der Landesrundfunkanstalten an die Einwohnermeldeämter nicht rechtlich sauberer gewesen wäre.
Aber halt: Das macht ja Arbeit! Oder traut der Staat seinen eigenen Meldeerhebungen nicht mehr?

Fest steht:
Private Eigentümer werden wieder einmal mehr vor den staatlichen Karren gespannt und mittelbar als Geldeintreiber missbraucht.

© Dr. Hans Reinold Horst

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