Home > Rundfunkgebühren
|
|
(ho) Bis heute läuft die GEZ potentiellen Rundfunkteilnehmern hinterher und versucht, auch vor Ort durch Hausbesuche zu klären, ob in Wohnungen und Betrieben genutzte Radio- und Fernsehgeräte auch tatsächlich ordnungsgemäß angemeldet sind. Ab 2013 soll das anders werden. Dann soll es ein neues Gebührenmodell geben, das pauschal jeden Haushalt zur Rundfunkgebührenpflicht heranzieht, völlig egal, ob dort tatsächlich Empfangsgeräte betrieben werden oder nicht. Der dahinter stehende Zweck ist durchsichtig: Der GEZ soll ihre Nachweispflicht als Voraussetzung einer Heranziehung zu Rundfunkgebühren erspart werden. Der Clou: Haus- und Wohnungseigentümer sowie Wohnungsverwalter als
staatlich verpflichtete Spitzel gegenüber Vermietern und sonstigen
Wohnungsnutzern? Exakt so lautet die Medienschelte nach Bekanntwerden
des neuen Gebührenstaatsvertrags. Nein, davon könne überhaupt
keine Rede sein, halten die Rundfunkanstalten dagegen. Auch die Staatskanzlei
dementiert. Allein der Landesbeauftragte für Datenschutz hat Vorbehalte.
Es darf stark bezweifelt werden, ob sie das neue Machwerk infrage stellen
können, dass still und heimlich von der Öffentlichkeit völlig
unbemerkt zur Jahreswende verabschiedet wurde. Seine Macher müssen
sich fragen lassen, ob der Verweis der Landesrundfunkanstalten an die
Einwohnermeldeämter nicht rechtlich sauberer gewesen wäre. Fest steht: © Dr. Hans Reinold Horst |
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt
| Presse