Home > Energetische Sanierung: keine steuerliche Förderung
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(ho) Im Verein mit der Wohnungswirtschaft hat Haus & Grund immer wieder und nachhaltig gefordert, die Kostenlast anlässlich energetischer Sanierungen von Gebäuden nicht nur den Eigentümern aufzubürden, sondern angemessen zwischen Eigentümern, Mietern und dem Staat aufzuteilen. Schließlich handelt es sich beim Klimaschutz um ein Ziel, das auch vordringlich im staatlichen Interesse steht. Eingefordert wurde neben einer angemessenen Kostenbeteiligung des Mieters insbesondere eine steuerliche Forderung energetischer Baumaßnahmen. Der Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ sollte dem Rechnung tragen und im Falle der energetischen Bausanierung steuerliche Förderungen sowohl im selbstgenutzten als auch im vermieteten Immobilienbestand gewährleisten. Der Bundesrat erteilte dem Gesetzentwurf eine Abfuhr, rief aber den Vermittlungsausschuss nicht an. Auch die Bundesregierung, die den Gesetzentwurf eingebracht hatte, nahm nach dem ablehnenden Votum der Länderkammer von der Anrufung des Vermittlungsausschusses Abstand. Damit ist die diskutierte Steuerförderung energetischer Bausanierungen erst einmal Geschichte. Wie kommt es zu dieser Kehrtwende, wo doch alles innerhalb der Politik und der logistisch starken Bauwirtschaft nach Klimaschutz schreit? Zunächst zur ablehnenden Haltung des Bundesrates: Es darf vermutet werden, dass der Kurswechsel in der Haltung der Bundesregierung in den großen wirtschaftlichen Problemen innerhalb der Euro- und Schuldenkrise und den damit einhergehenden eigenen externen wie aber auch internen politischen Schwierigkeiten der Regierungskoalition und ihrer beteiligten Parteien wurzelt. Was kommt jetzt? Immerhin ist man als Vorreiter des Klimaschutzes bei der Europäischen Union und darüber hinaus innerhalb der weltweiten Klimaschutzkonferenz im Wort. Diskutiert wird momentan eine Verlagerung der Förderung auf die CO²-Gebäudesanierungsprogramme, bei denen es sich vorrangig um zinsgünstige Darlehen handelt. Hier wird mit einer Erhöhung des Fördervolumens von 1 Milliarde auf 1, 5 Milliarden € geliebäugelt. Die zusätzlichen Finanzmittel sollen neben dem Bundeshaushalt vor allem aus Auktionserlösen bei der Versteigerung von CO²-Emissionszertifikaten gespeist werden. Die Moral von der Geschichte: © Dr. Hans Reinold Horst |
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