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| (ZV) In ihrem Energiekonzept hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die energetische Sanierungsrate im Wohnungsbestand zu verdoppeln. Da knapp 60 Prozent aller Wohnungen vermietet werden, ist hierfür die Entschärfung des Investor-Nutzer-Dilemmas zwingend notwendig: Während der Vermieter die Investitionskosten trägt, profitiert alleine der Mieter von den hierdurch eingesparten Energiekosten. Das Mietrecht räumt dem Vermieter zwar die Möglichkeit ein,
seine Mieter im Wege einer Modernisierungsmieterhöhung an den Investitionskosten
zu beteiligen. Diese Regelung läuft jedoch ins Leere, solange sie
nicht auch für viele klima- und umweltfreundliche Modernisierungen
unzweifelhaft gilt. So müssen Mieter beispielsweise den klimapolitisch
sinnvollen Einbau solarthermischer Anlagen nicht dulden. Zudem sind die
formellen Hürden einer Beteiligung der Mieter an den Investitionskosten
so hoch, dass gerade private Vermieter hieran regelmäßig scheitern.
Aus diesen Gründen sieht das Energiekonzept der Bundesregierung vor,
das Mietrecht ausgewogen zu novellieren und für energetische Modernisierungen
investitionsfreundlicher zu gestalten. Die Anfang dieses Jahres vom Deutschen Mieterbund (DMB) vorgestellte
Mustermodernisierungsvereinbarung ist – wenig überraschend
– für die Vermieter nur nachteilig. So soll der Vermieter beispielsweise
von vornherein auf fast die Hälfte seines Mieterhöhungspotenzials
verzichten. Auch weitere Mieterhöhungen sollen möglichst für
mehrere Jahre ausgeschlossen werden. Die vorgesehene Vereinbarung über
die Höhe der Mietminderung ist mit dem beschriebenen Makel der einseitigen
Bindung belastet: Ist die vereinbarte Mietminderung höher als die
gesetzlich vorgesehene, ist der Vermieter an den Vertrag gebunden. Mieter
hingegen können rechtlich wirksam keine Mietminderung unter der gesetzlich
möglichen unterschreiben. |
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