Home > Volksbefragung „Zensus 2011“
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(Ho) Wer es noch nicht vernommen hat, dem sei kundgetan: Eine neue Volksbefragung steht ins Haus und soll Klarheit über den Wohnungsbedarf schaffen. Natürlich gilt das auch für Solingen. Angestoßen wird das Ganze von der Europäischen Union. Sie plant im Jahre 2011 eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Im Einzelnen soll ermittelt werden, wie viele Menschen in den Ländern leben, wie sie wohnen und was sie beruflich machen. Erhebungsstichtag soll der 09. Mai 2011 sein. Die gesammelten Daten sollen Stadtplanern und Immobilienunternehmen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Denn hier fehlen seit mehr als zehn Jahren verlässliche Angaben zu Wohnungsbestand und zur Entwicklung der Einwohnerzahl. Diesbezügliche Daten wurden in Westdeutschland zuletzt mit der Volkszählung 1987 erhoben. In den jungen Bundesländern erfolgte die letzte Zählung sogar bereits im Jahre 1981. Heute gibt es keine verlässlichen Zahlen darüber, wie viel kleinere Wohnungen zu größeren zusammengelegt oder wie viele größere Wohnungen in kleinere unterteilt oder gar abgerissen werden. Deshalb sollen heute alle relevanten Daten über Gebäude, ihre Ausstattung und ihre Bewohner aktualisiert werden. Zur Vorbereitung der am 09.05.2011 stattfindenden Erhebung werden in Deutschland 17,5 Millionen Immobilieneigentümer per Post sowie zehn Prozent der Bevölkerung in Interviews befragt. Um die Eigentümer und Besitzer sämtlicher Wohnimmobilien festzustellen, verschicken die Statistikämter bereits aktuell Fragebögen, mit denen es um eine Vorbefragung geht. Dies dient dazu, die Adresslisten der Kommunen über die Grundeigentümer zu aktualisieren und zu korrigieren. Statistische Geheimhaltungsregeln und der Datenschutz sollen dabei strikt beachtet werden. Dazu gehört auch das Verbot, Angaben aus den Erhebungen in die Verwaltung zurück fließen zu lassen, das sogenannte Rückspielverbot. Mit neuen Daten gespeist werden soll also nur das Statistische Landesamt. Einzelangaben sollen dabei grundsätzlich geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden. Dem aufmerksamen Beobachter drängen sich bei alledem allerdings zwei Fragen auf:
Das bringt Hausverwalter wie Eigentümer möglicherweise in eine Schieflage. Denn persönliche Angaben unterliegen ohne weiteres dem Datenschutz. Die Eigentümer benötigen also dafür die Erlaubnis ihrer Mieter, wenn sie nicht schon vorab im Mietvertrag in Form eines Einverständnisses zur Datenübermittlung und Datenweitergabe erteilt worden ist. Auch die Hausverwalter müssen sich vergewissern, dass sie mit der geforderten Weitergabe persönlicher Daten im Verhältnis zu ihren betreuten Klienten nicht datenschutzrechtliche Probleme bekommen. © Dr. Hans Reinold Horst |
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