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Gaspreise: Verfassungsgericht zeigt Herz für Verbraucher

(Ho) Nach wer sagt’ s denn ? Endlich hat das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe das allseits abschließende Machtwort gesprochen und Gasversorgungsunternehmen, die sich auf unzulässige Preisanpassungsklauseln berufen haben und damit bereits vor dem Bundesgerichtshof gescheitert sind, ins Stammbuch geschrieben:
Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht allein an den Ölpreis gekoppelt werden.

Mit diesem Tenor wies das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 07.09.2010 (1 BvR 2160/09 und 851/10) die Beschwerde eines Berliner Versorgungsunternehmens gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zurück. Der BGH hatte eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, nach der die Gaspreise für sogenannte Sonderkunden an den Ölpreis gekoppelt werden. Der Gaslieferant sei dadurch nicht in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt, wie die Karlsruher Richter hervorhoben.
Damit bekräftigten die Verfassungshüter die Rechtssprechung des BGH zum Verbot bestimmter Gaspreiserhöhungen.

Nach der Rechtssprechung des BGH aus dem Jahre 2007 und 2009 ist die Weitergabe von Erhöhungen bei den Bezugspreisen an die Endkunden und Gasverbraucher nur dann zulässig, wenn sich die Kosten auch insgesamt erhöht haben. Der Versorge dürfe nicht über die Anpassungsklausel zusätzlichen Gewinn erzielen. Preisanpassungsklauseln müssten darüber hinaus auch vorsehen, dass sich bei Bezugspreisminderungen der Endkundentarif entsprechend verringere. Auch das sei in den angegriffenen und monierten Klauseln nicht berücksichtigt worden, wie der BGH seinerzeit hervorhob.

In seinem Beschluss bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtssprechung. Die vom BGH vorgenommene Inhaltskontrolle der Preisanpassungsklauseln führe nicht zu einer unzulässigen Einschränkung der grundgesetzlich geschützten Vertragsfreiheit. Die Inhaltskontrolle sei gerechtfertigt, weil die Verbraucher selbst in aller Regel nicht die Möglichkeit hätten, andere Vertragsbedingungen auszuhandeln. Auch das Argument, der Bundesgerichtshof habe „existenzbedrohende wirtschaftliche Auswirkungen seiner Entscheidung“ außer Acht gelassen, lies das Bundesverfassungsgericht nicht gelten.

Fast zeitgleich mit der Entscheidung wurde von den Gasanbietern flächendeckend neue Preiserhöhungen angekündigt. Neben der Überprüfung der Wirksamkeit dieser angekündigten Preiserhöhungen bleibt Verbrauchern derzeit nur ein Wechsel des Gasanbieters. Denn neue Gesetze für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt sind zwar in Vorbereitung, aber noch nicht erlassen.

© Dr. Hans Reinold Horst

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